Rechtliche Vorgaben und Gesetze für die Erstellung eines Jahresabschluss und Geschäftsberichts

Ein Geschäftsbericht ist das zentrale Instrument der Kapitalmarktkommunikation von Unternehmen – hat aber auch beispielsweise eine große Bedeutung für Institutionen, Verbände und Non-Profit-Organisationen.

Eine einfache Definition für Geschäftsberichte

In einem Geschäftsbericht werden Aktionären – aber auch Förderern und der interessierten Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft über die Aktivitäten des abgelaufenen Geschäftsjahres ablegt. Üblicherweise bestehen Geschäftsberichte aus einem Jahresabschluss und Lagebericht (oder Konzernabschluss und Konzernlagebericht) sowie zahlreicher freiwilliger Angaben.

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Möchten Sie einen Geschäftsbericht erstellen, wissen aber noch nicht, welche Bestandteile und Bezeichnungen üblich sind?
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Große Chance zur Erstellung von Geschäfts- bzw. Jahresberichten

Neben zahlreichen durch Gesetze und Vorschriften zur Veröffentlichung verpflichteten Kapitalgesellschaften oder börsennotierten Unternehmen erstellen auch u. a. viele Institutionen, Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) und Vereinigungen einen Geschäftsbericht auf freiwilliger Basis, bei denen der Imagefaktor im Vordergrund steht. In diesem Fall wird eher von Jahresberichten gesprochen, die zwar ausgewählte Zahlen und Fakten, jedoch selten eine vollständige Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Die Bezeichnungen Jahresbericht und „Geschäftsbericht“ sind keine gesetzlich bestimmten Begriffe. Häufig wird auch der aus dem Englischen kommende Begriff „Annual Report“ verwendet.

Ob freiwillig oder gesetzlich verpflichtet: Ein Geschäftsbericht bietet Ihnen eine große Chance, wichtige Botschaften und zum Beispiel die Unternehmensstrategie offen und sympathisch zu kommunizieren – deshalb lohnt es sich für Sie immer, einen Geschäftsbericht auf freiwilliger Basis zu erstellen. In jedem Fall soll aber darin die derzeitige und zukünftige Situation Ihres Unternehmens hinsichtlich der tatsächlichen Chancen und Risiken dargestellt werden. Dabei sind natürlich die Vorgaben des Gesetzes einzuhalten.

Wer muss einen Geschäftsbericht veröffentlichen?

Kein Unternehmen ist verpflichtet, einen Geschäftsbericht herauszugeben. Einige sind aber unter Voraussetzungen verpflichtet, einen Lagebericht und Jahresabschluss zu erstellen und zu veröffentlichen, der neben vielen anderen Bestandteilen, aus denen Geschäftsberichte in der Regel bestehen, „den eigentlichen Geschäftsbericht“ ausmachen.

Für Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Lagebericht und Jahresabschluss zu erstellen, gelten unterschiedliche gesetzlichen Vorgaben. Dabei ist besonders § 328 Abs. 2 im Handelsgesetzbuch (HGB) über die Offenlegung von Jahresabschlüssen zu beachten. Weitere Gesetze von Bedeutung sind u. a. (HGB §§ 264–289). Zudem besteht eine Publizitätspflicht bzw. Offenlegungspflicht – also die gesetzliche Pflicht rechnungslegungsbezogener Unternehmen, Informationen zu veröffentlichen (HGB § 325).

Der Umfang der Rechnungslegungspflicht (HGB § 267) wird u. a. von der Rechtsform,  Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittlichen Anzahl an Mitarbeitern eines Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer gesetzlicher Grundlagen, wie etwa das Wertpapierhandelsgesetz (WPHG), zu beachten. Darüber informieren und beraten Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Wirtschaftsrecht.

Unternehmen mit beispielsweise folgenden Gesellschaftsformen sind verpflichtet, Ihren Jahresabschluss bzw. die Rechnungslegungsunterlagen beim Bundesanzeiger zur Offenlegung einzureichen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbHs, eingetragene Genossenschaften, Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (GmbH & Co. KGs), OHGs mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftendem Gesellschafter und Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften, insbesondere Limiteds.

Besondere Vorgaben für die Erstellung von CSR-/Nachhaltigkeitsberichten

Übrigens sind laut Page (11/2015, S. 41) Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ab 2016 zusätzlich verpflichtet, einen Corporate Social Responsibility-Report (CSR) entsprechend einer EU-Richtlinie zu erstellen. Denn was Kunden, Investoren und Rating-Agenturen bisher nur auf freiwilliger Basis in Nachhaltigkeitsberichten über das unternehmerische Engagement für die Umwelt erfahren konnten, wird dann verbindlich.

Nachhaltigkeitsberichte
Erfahren Sie mehr über die Trends bei der CSR-Berichterstattung.
Nachhaltigkeitsberichte


Hier finden Sie weitere wichtige Informationsquellen zum Thema Recht und Basisinfos:

Allgemeines über Geschäftsberichte
Wikipedia

Allgemeines über Geschäftsberichte
daswirtschaftslexikon.com

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pflicht zur Aufstellung (HGB § 264)
Umschreibung der Größenklassen (HGB § 267)
Offenlegung (HGB § 325)
Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (HGB § 328)

Bundesanzeiger Jahresabschluss und Offenlegungsregeln, z. B.: Wer muss einreichen?
Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte verkaufsorientiert lesen (Autor: Hartmut Sieck)

Ratgeber Aktien und Wertpapiere

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Weitere Tipps zur Erstellung von Geschäfts- bzw. Jahresberichten

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